Rechtliches

Sie bieten WLAN in Ihrem Hotel, ein Gast lädt illegal einen Film aus dem Netz, wer ist haftbar?

Diese und andere Fragen regelt die EU-Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung, die im Jahr 2009 auch in Österreich umgesetzt wird.

Funknetz.at bietet gesetzeskonforme Lösungen im Hotspot-Bereich an: Mit kleinen und großen Hotspot-Boxen, die mit dem WLAN-Equipment zusammengeschalten werden, sind Sie gleich von Anfang an für die neue Gesetzeslage gewappnet. Für bestehende Hotspot-Systeme bietet Funknetz.at eine preisgünstige Um- bzw. Aufrüstung an.

Firmen- & Gästenetzwerk: Sicherheit geht vor!

Mit 2009 wird es gesetzlich eine Umsetzung der EU-Richtline geben, welche vorsieht, dass österreichische Unternehmen  ihr "öffentliches Netzwerk" oder Gästenetzwerk vom Firmennetzwerk trennen.

Für den Hotelier ist dies vor allem von Bedeutung, wenn er seinen Gästen Internet anbietet. Ob über Kabel, einen Surfterminal oder WLAN, spielt hierbei keine Rolle. 

Der "Anbieter" (in diesem Fall der Hotelier) ist rechtlich verpflichtet, das Gästenetz klar vom Firmennetz (Direktion, Administration, Rezeption) zu trennen. Nur so ist die Haftungsfrage bei "illegalen Tätigkeiten" (illegaler Download von Filmen oder Musik, Kinderpornografie, u.ä.) über die Internetleitung geklärt.

Dies hat neben der Umsetzung der Gesetzeslage auch den Vorteil, dass Ihre Gäste nicht unbeabsichtigt oder eventuell beabsichtigt auf interne Daten und Hotelverwaltung zugreifen können.

Protokollierung der Zugänge

Neben der Trennung der zwei Netzwerke ist es notwendig, auf Anfrage beweisen zu können, dass  einer Ihrer Gäste, Kunden oder Besucher und nicht der Hotelier oder seine Mitarbeiter über Ihren Internetanschluss gesurft hat. Diese Notwendigkeit kann man am bequemsten mit Einzelzugängen lösen. Jeder Ihrer Gäste bekommt einen eigenen und einzigartigen Zugang (Bon), der somit ganz genau einem Kunden zugeordnet werden kann. Diese Zugänge sind individuell zeitlich beschränkt.

Identifizierung eines Gasts

Die Zugänge ordnen Sie schon beim Ausgeben dem Kunden zu, der ihn bekommen hat. Gleichzeitig speichern wir für Sie auf Anfrage die Protokolle ("Logfiles"), die das Hotspot-System dahinter auswirft. So lässt sich durch die Speicherung der Daten wie z.B. Datum, Uhrzeit, MAC-Adresse, IP-Adresse,  Zugangsdaten sowie genutzte Inhalte genau zuordnen, welcher Ihrer Gäste diese oder jene Sache im Internet getan hat.

Lösung

Funknetz.at bietet Ihnen sowohl die notwendigen Geräte als auch das Fach-Know-How, um die EU-Richtlinie auch in Ihrem Hotel simpel umzusetzen. Es entsteht weder für Sie noch für den Gast ein Mehraufwand, und Ihr WLAN-Service bleibt auch weiterhin bequem und unkompliziert - aber sicher.

Wenn Sie bereits WLAN für Ihre Gäste anbieten, lassen sich bestehende Systeme von Funknetz.at für die neuen Anforderungen aufrüsten. Unsere Komplettlösungen haben diese Funktionen bereits inkludiert. So lassen sich z.B. Bons mit Zugangsdaten per Knopfdruck erstellen und können dem Gast ausgehändigt werden. Eine Kopie davon wird bei Ihnen dem jeweiligen Gast zugeordnet abgelegt. Für große Hotels lassen sich auch Software-Verknüpfungen zum bestehenden Abrechnungssystem legen, wie z.B. GMS oder Micros Fidelio.

Quellen:

Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung [22.10.08]

Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten in die innerstaatliche Rechtsordnung [PDF] [22.10.08]

Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG [22.10.08]